Die Intrastat-Meldungen dienen dazu, Auskunft über den innergemeinschaftlichen Warenverkehr Deutschlands bereitzustellen und ist für Unternehmen verpflichtend. Ausgeschlossen von dieser Pflicht sind umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, deren Warenversand in andere EU-Staaten nicht über 500.000€ liegt und Wareneingang aus anderen EU-Staaten nicht 800.000€ übersteigt.

Intrastat-Meldung wird ab dem nächsten Jahr nicht mehr in dem Dateiformat ASCII möglich sein. Das Statistische Bundesamt wechselt auf ein XML Format:

„Aus Gründen der Datensicherheit und der ab Bezugszeitraum Januar 2022 verpflichtenden Angabe von Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des EU-Handelspartners und des Ursprungslandes der Ware in der Verkehrsrichtung Versendung wird eine Ablösung der Dateimeldungen im Festformat ASCII-Fix zum 30.06.2021 angestrebt. Neuanträge zur Meldung in diesem Format werden daher ab 01.02.2020 nicht mehr genehmigt!“

(Quelle: Handelskammer Hamburg Website, hier Klicken um zum Beitrag zu gelangen)

Deshalb empfiehlt das Statistische Bundesamt eine Umstellung auf das zugelassenen XML-Formate INSTAT/XML und DatML/RAW.

Was bedeutet dies für die Intrastat-Meldung aus NAV und Business Central?

Bei Installationen älter als NAV 2015 ist eine manuelle Anpassung notwendig, um eine Intrastat-Meldung im XML-Format zu erstellen, gerne stellen wir Ihnen diese zur Verfügung.

Für Installationen von NAV 2018 und Business Central kann standardmäßig das XML-Format verwendet werden. Bei Installationen von NAV 2015 bis NAV 2017 kann durch ein kumulatives Update diese Funktionalität bereitgestellt werden.